
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Wir werden immer wieder auf sogenannte Mitarbeitergenossenschaften angesprochen.
Obwohl sich dieser Begriff umgangssprachlich durchgesetzt hat, herrscht noch immer viel Unklarheit, was damit eigentlich gemeint ist.
Mit diesem Beitrag möchten wir das ändern und klären auf:
Was versteht man eigentlich unter einer Mitarbeitergenossenschaft und welche Vorzüge bringt sie mit sich?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Die Kunden, die uns auf Mitarbeitergenossenschaften ansprechen, möchten meist ihre Mitarbeiter binden, indem sie ihnen Vorteile verschaffen und somit auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.
Dieser Gedanke ist nicht neu.
Schon früher wurden den Mitarbeitern so beispielsweise preiswerter Wohnraum oder auch Einkaufsvergünstigungen verschafft.
Die Idee bleibt auch heute: Die Mitarbeiter werden in einer Genossenschaft zusammen gefasst um ihnen Wohnraum oder Ferienobjekte zu Verfügung zu stellen, oder um Ihnen Einkaufsvorteile zu ermöglichen.
So kann den Mitarbeitern durch die Genossenschaft zum Beispiel ein Reisemobil gestellt werden oder es können gemeinschaftliche Wellnesswochenenden gekauft werden.
Es ist sehr wichtig zu verstehen, dass diese Dinge nicht geschenkt sind, sondern im Rahmen des gemeinschaftlichen Wareneinkaufs stattfinden.
Das bedeutet, dass die Mitarbeiter diese Dinge vergünstigt erhalten, sofern im Fördergeschäftsbetrieb Geld erwirtschaftet wird.
Damit stellt sich die essentielle Frage: Wie bekomme ich Geld in den Fördergeschäftsbetrieb?
Dafür müssen die Mitarbeiter in der Genossenschaft tätig sein. Dies funktioniert bspw. indem die Mitarbeiter in der Genossenschaft auf geringfügiger Basis angestellt sind und so Arbeiten für die anderen Strukturen erledigen.
Ein Beispiel wäre hier eine Steuerberatungsgesellschaft, die einen Teil ihrer vorbereiteten Buchführung an die Genossenschaft auslagert.
Aber auch Managementdienstleistungen oder auch Sponsering können ausgelagert werden.
So wird also Geld in die Genossenschaft gebracht, was die Vergünstigungen für die Mitarbeiter ermöglicht.
Hier handelt es sich um ein schönes, praxistaugliches Modell, um seine Mitarbeiter zusätzliches Geld verdienen zu lassen und ihnen Vergünstigungen zukommen zu lassen.
Zudem wird so der Teamgeist und die individuelle Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt.
Auch der GenoHeld ist eine Art Mitarbeitergenossenschaft, da unser ganzes Team rund um die Gründung hier Mitglied ist.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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