
Die vermögensverwaltende Genossenschaft
Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir werden immer wieder auf sogenannte Mitarbeitergenossenschaften angesprochen.
Obwohl sich dieser Begriff umgangssprachlich durchgesetzt hat, herrscht noch immer viel Unklarheit, was damit eigentlich gemeint ist.
Mit diesem Beitrag möchten wir das ändern und klären auf:
Was versteht man eigentlich unter einer Mitarbeitergenossenschaft und welche Vorzüge bringt sie mit sich?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Die Kunden, die uns auf Mitarbeitergenossenschaften ansprechen, möchten meist ihre Mitarbeiter binden, indem sie ihnen Vorteile verschaffen und somit auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigern.
Dieser Gedanke ist nicht neu.
Schon früher wurden den Mitarbeitern so beispielsweise preiswerter Wohnraum oder auch Einkaufsvergünstigungen verschafft.
Die Idee bleibt auch heute: Die Mitarbeiter werden in einer Genossenschaft zusammen gefasst um ihnen Wohnraum oder Ferienobjekte zu Verfügung zu stellen, oder um Ihnen Einkaufsvorteile zu ermöglichen.
So kann den Mitarbeitern durch die Genossenschaft zum Beispiel ein Reisemobil gestellt werden oder es können gemeinschaftliche Wellnesswochenenden gekauft werden.
Es ist sehr wichtig zu verstehen, dass diese Dinge nicht geschenkt sind, sondern im Rahmen des gemeinschaftlichen Wareneinkaufs stattfinden.
Das bedeutet, dass die Mitarbeiter diese Dinge vergünstigt erhalten, sofern im Fördergeschäftsbetrieb Geld erwirtschaftet wird.
Damit stellt sich die essentielle Frage: Wie bekomme ich Geld in den Fördergeschäftsbetrieb?
Dafür müssen die Mitarbeiter in der Genossenschaft tätig sein. Dies funktioniert bspw. indem die Mitarbeiter in der Genossenschaft auf geringfügiger Basis angestellt sind und so Arbeiten für die anderen Strukturen erledigen.
Ein Beispiel wäre hier eine Steuerberatungsgesellschaft, die einen Teil ihrer vorbereiteten Buchführung an die Genossenschaft auslagert.
Aber auch Managementdienstleistungen oder auch Sponsering können ausgelagert werden.
So wird also Geld in die Genossenschaft gebracht, was die Vergünstigungen für die Mitarbeiter ermöglicht.
Hier handelt es sich um ein schönes, praxistaugliches Modell, um seine Mitarbeiter zusätzliches Geld verdienen zu lassen und ihnen Vergünstigungen zukommen zu lassen.
Zudem wird so der Teamgeist und die individuelle Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt.
Auch der GenoHeld ist eine Art Mitarbeitergenossenschaft, da unser ganzes Team rund um die Gründung hier Mitglied ist.
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Diese Woche beschäftigen wir uns aus gegeben Anlass mit einer sehr spannenden Frage:
Kann eine Genossenschaft vermögensverwaltend tätig sein?
Welche Alternativen gibt es?
Wir haben hier bereits diverse Beiträge zu gemacht und auch in unserem Newsletter und der Frage der Woche wurde dieses Thema immer wieder aufgenommen.
Dennoch handelt es sich noch immer um eine der beliebtesten Fragen unserer Kunden:
Kann die Genossenschaft für Ihr Mittagessen aufkommen?
Dieser Beitrag widmet sich einem etwas unangenehmen, aber dennoch sehr wichtigem Thema:
Kann die Genossenschaft vor Pfändung und so auch vor Insolvenz schützen?
Wie genau funktioniert das und welche Probleme können dabei auftreten?