
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Eine Frage, die unsere Kunden immer wieder stellen: Macht es eigentlich Sinn ein bestehendes, operatives Unternehmen wie eine GmbH, UG oder auch ein Einzelunternehmen in oder unter die Genossenschaft zu bringen?
Wie so oft, lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, denn es hängt maßgeblich davon ab, was Ihr Ziel ist, bzw. was Sie damit erreichen möchten.
In Teil 1 dieser 2-teiligen Beitragsreihe möchten wir Ihnen hierzu einen groben Überblick geben.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Je nachdem, was Sie mit der Kombination aus Ihrem Unternehmen und der Genossenschaft erreichen möchten, macht es am meisten Sinn, Ihr Unternehmen zu erhalten und unter die Genossenschaft zu bringen.
Geht es beispielsweise um einen Wegzug oder die Optimierung der Erbschaftssteuer, empfiehlt es sich, die bestehende GmbH als Tochter-Unternehmen unter die Genossenschaft zu bringen.
Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Einzelunternehmen und Sie möchten die Tätigkeit nicht mehr selbst ausführen, die Einnahmen nicht mehr in Ihrem Privatvermögen versteuern oder zukünftig wegziehen und daher keine Einkünfte mehr in Deutschland haben, so ist es am sinnvollsten, Ihr Einzelunternehmen in die Genossenschaft zu bringen.
Achtung: Möchten Sie zukünftig wegziehen, sollten Sie dies sorgfältig und mit genügend Vorlauf planen, denn bei dieser Option ist ein Wegzug in den folgenden 6 Jahren aufgrund von Firsten nicht möglich.
Es gibt also verschiedene Möglichkeiten mit bestehenden Unternehmen umzugehen und somit verschiedene Vorteile zu erreichen, die wir in Teil 2 näher erläutern.
So können Sie beispielsweise über das Doppelholding-Prinzip auch eine vermögensverwaltende Struktur schaffen, eine Stiftung mit einbauen oder auch intern Geschäftsstrukturen kreieren.
Und dies geht in der Regel und mit der richtigen Vorbereitung auch steuerneutral – natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, bei denen dies nicht möglich ist.
Haben Sie hierzu Fragen und / oder wünschen eine Beratung?
Dann kontaktieren Sie uns gerne direkt:
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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