Die Sozialversicherungspflicht und die Genossenschaft
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit für die Genossenschaft?
Was passiert bei einem Formwechsel?
Welche Optionen gibt es hier?
2022 ist vorbei und wir haben uns natürlich schon Gedanken für das neue Jahr gemacht.
Daher möchten wir diesen Beitrag nutzen, um Ihnen einen kurzen Ausblick darauf zu geben, worauf Sie und Ihre Genossenschaft sich dieses Jahr mit uns freuen können.
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Unser Seminar zum Projekt Genossenschaft war letztes Jahr sehr gut besucht und wir freuen uns sehr über das positive Feedback der Gründer und Gründerinnen.
Dieses Tagesseminar möchten wir auch in diesem Jahr wieder sehr kostengünstig anbieten, damit auch wirklich jeder Interessent teilnehmen kann und herausfindet ob die eigene Idee mit einer Genossenschaft umsetzbar ist.
Alle Termine für dieses Jahr stehen bereits fest. Bei Bedarf können jedoch noch zusätzliche Termine angesetzt werden:
Natürlich wird es auch weiterhin für Gründungsinteressierte unser kostenfreien Webinar geben, welches 1x / Monat stattfindet – meist an einem Mittwoch Abend.
Wir werden Ihnen dieses Jahr immer wieder kurze Seminare und Webinare anbieten, welche nur 1-2 Stunden dauern – d.h. keine Ganztagesseminare, für die Sie sich den ganzen Tag oder gar mehrere Tage freischaufeln müssen.
Am 15. Februar 2023 erwartet Sie ein Webinar zur Mindestbemessungsgrundlage mit Dr. Jens-Peter Damas von Wilde & Partner, einem unserer Kooperationssteuerberater und Sven Leudesdorff-Pfeifer, sowie eventuellen Überraschungsgästen.
Hier geht es um Förderungen und Vergünstigungen und insbesondere die richtige, umsatzsteuerliche Behandlung.
Es wird ein spannendes Jahr für uns, unsere Kunden und alle Genossenschaften.
Wie immer wird sich vielen bewegen, darunter auch das Steuerrecht.
Wir bleiben gespannt, wie es mit der Vermögenslosigkeit, dem Lastenausgleich, Der Erbschaftssteuer und der Vermögensbesteuerung weitergeht.
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Aber wie sieht es mit den eingebrachten Werten wie Immobilien usw. aus?
Können diese Einbringen durch den Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden?
Wie kann die Genossenschaft Dinge wie bspw. Immobilien trotz mangelnder Liquidität kaufen?
Welche Möglichkeiten zur Kapitalaufstockung gibt es?
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