Die Sozialversicherungspflicht und die Genossenschaft
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht bei einer Tätigkeit für die Genossenschaft?
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Wenn es um Genossenschaften geht, ist auch das Thema der Förderungen, Vergünstigungen und Subventionen sehr beliebt.
Bei der Flut an zum Teil konträren Aussagen liegt der Gedanke nah, sich einfach an eine KI wie ChatGPT zu wenden.
Doch wie zuverlässig sind die Antworten?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Leider antworten KIs, auch wenn Sie inzwischen vieles können, nicht immer richtig auf Ihre Fragen.
Warum?
Wenn nicht genügend Informationen vorliegen, füllt ChatGPT diese Informationslücken mit “Meinung”.
Insbesondere bei komplexen oder auch umstrittenen Themen, kann ChatGPT Ihnen hier oftmals keine akkurate Auskunft geben.
Einer unserer Kunden aus der Erstberatung hatte ChatGPT nach den steuerlichen Gegebenheiten bei Genossenschaften gefragt.
Daraufhin ging ChatGPT auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein, was mit der Genossenschaft erstmal nichts zu tun hat.
Außerdem wurden die Förderungen als Sachdividende dargestellt.
Vor einigen Jahren hat dies auch ein namhafter Steuerberater behauptet – lag und liegt damit jedoch falsch.
Eine Sachdividende muss jedoch immer beschlossen werden.
Eine Sachdividende finden / oder fanden Sie bspw. bei der Modemarke Adidas. Wenn Sie hier Aktien besitzen, erhalten Sie per Beschluss eine Sachdividende in Form eines T-Shirts.
Würden Sie dies ähnlich in der Genossenschaft machen, so müssten Sie diese Ausschüttung besteuern, was wiederum nichts mit einer Förderung oder Vergünstigung zu tun hat.
Am Ende des Befragungsprozesses mit ChatGPT stand die Aussage, dass es sich bei einer Förderung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln könnte.
Nicht zuletzt durch die, in der Vergangenheit mehrfach erwähnte, Verwaltungsanweisung aus Sachsen-Anhalt, kommt immer wieder die Frage auf ob und wie sich die Förderungen in der Genossenschaft verändert haben.
Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
Nichts hat sich verändert. Alles bleibt so, wie wir es bisher auch kennen.
Woran liegt das?
Die Verwaltungsanweisung ist, wie auch in einem unserer anderen Beiträge erklärt, sehr schlecht begründet. Sehr entbehrt einer Rechtsgrundlage und enthält Passagen, in denen bspw. gesagt wird, dass die Besonderheiten der Genossenschaft außer Acht gelassen werden müssen.
Das ist gar nicht umsetzbar. Stellen Sie sich vergleichsweise vor, es gab einen Unfall zwischen einem LKW und einem PKW, bei der jedoch die Größe und das Gewicht des LKWs außer Acht gelassen werden soll.
In der Quintessenz besagt die Verwaltungsanweisung folgendes:
1989 wurde ein Urteil gefällt, welches besagt, dass es auch bei Genossenschaften eine verdeckte Gewinnausschüttung geben kann. Das stimmt soweit.
Nun wird gefordert, alle Besonderheiten der Genossenschaft außer Acht zu lassen und dann den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft zu prüfen.
Wenn dieser nur durch §1 GenG beschrieben wird und nicht richtig definiert ist, ist dies nichts haltbar, sodass es zur Einzelfallprüfung übergeht.
An dieser Stelle möchten wir erwähnen, dass der Fördergeschäftsbetrieb bei den durch uns gegründeten Genossenschaften immer sorgfältig ausgearbeitet wird und unter keinen Umständen zu der soeben erfolgten Beschreibung passt.
Sollte nun diese Einzelfallprüfung stattfinden, wird hier geschaut ob tatsächlich sowas wie ein ordentlicher Fördergeschäftsbetrieb besteht und ob in dessen Rahmen auch Förderungen und Vergünstigungen möglich sind.
Daran ist jedoch nichts neu.
Wichtig ist, dass Ihr Fördergeschäftsbetrieb sorgfältig erarbeitet wurde. Letztendlich bestimmt die Satzung, was in der Genossenschaft passiert.
Natürlich unterliegen auch die Möglichkeiten zur Förderung, Vergünstigung und Subventionierung verschiedenen Regeln.
Bspw. dürfen Sie sich auf keinen Fall im Bereich der Betriebsausgabenabzugsverbot bewegen. D.h. manche Dinge dürfen nicht gefördert werden. Dazu zählt bspw. Nahrung für den täglichen Bedarf.
Sie können zwar eine Mitgliederküche einrichten, dort jedoch nicht 3x täglich vergünstigt Essen anbieten.
Das Thema der Förderungen in der Genossenschaft ist komplex und entsprechend gibt es auch immer wieder Falschaussagen oder Mythen, die für Verwirrung sorgen.
In diesem Informationsdschungel finden nicht nur wir uns häufig nicht zurecht, sondern auch die KIs wie bspw. ChatGPT.
Für eine Beratung empfehlen wir Ihnen dringend, sich immer an einen menschlichen Experten zu wenden.
Besuchen Sie auch gerne unser kostenloses Webinar zu Thema Förderungen und Vergünstigungen in der Genossenschaft.
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