Können bei Insolvenz Einbringungen in die Genossenschaft rückgängig gemacht werden?
Die Anteile an einer Genossenschaft sind unpfändbar.
Aber wie sieht es mit den eingebrachten Werten wie Immobilien usw. aus?
Können diese Einbringen durch den Insolvenzverwalter rückgängig gemacht werden?