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Die betriebliche Sphäre bei Lebensmitteln in der Genossenschaft

Ergänzend zu unserem Beitrag letzter Woche befassen wir uns heute mit einer Frage zum Thema: Wie ist das mit Lebensmitteln und Getränken für die gemeinsame Mitgliederküche? Können diese in die betriebliche Sphäre gebracht werden?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Mitgliederküche in der Genossenschaft?

Die Idee einer Gemeinschaftsküche ist weit verbreitet und erfreut sich großer Beliebtheit. Das Problem:

Oft scheitert es an der praktischen Umsetzung.

Also konkret ausgedrückt: Welche Genossenschaft würde das entsprechend einrichten und könnte das ihren Mitgliedern mehrmals täglich zur Verfügung stellen, sodass diese dort Nahrungsmittel einkaufen können?

Das sieht erstmal sehr danach aus, als würde man hier versuchen private Kosten in die betriebliche Sphäre zu verschieben.

 

Es gibt jedoch durchaus Fälle, in denen sowas möglich und mit dem Finanzamt abgestimmt ist. Hier handelt es sich in der Regel um größere Genossenschaften mit sehr vielen Mitgliedern, die diesen in einer Art Gaststätte Nahrungsmittel / Essen ausgibt.

 

Die Idee ist also durchaus umsetzbar, allerdings müssten Sie Ihre „Gemeinschaftsküche“ dann auch erstmal als Gaststätte anmelden und somit auch die damit einhergehenden Auflagen erfüllen und Genehmigungen einholen.

 

Eine Gemeinschaftsküche ist also nicht „mal eben so“ realisierbar und zieht oft sehr viel mehr Umstände nach sich, als den meisten bewusst ist.

Insbesondere für die kleinen Genossenschaften, ist dies aus unserer Sicht oft nicht sinnvoll, weshalb wir eigentlich generell davon abraten.

Einzelne Lebensmittel wie Wasser

Wie ist das nun, wenn gar keine gemeinschaftliche Küche betrieben werden soll, sondern nur bestimmte Lebensmittel wie bspw. Wasser für die Mitglieder angeschafft werden soll?

Das kann durchaus funktionieren – und zwar im gemeinschaftlichen Wareneinkauf.

Hier müssen also die Mitglieder abgefragt werden, ob sie bestimmte Dinge gemeinschaftlich einkaufen wollen und die Mitglieder müssen angeben, dass sie Wasser gemeinschaftlich einkaufen möchten.

Anschließend müsste der Vorstand überlegen wo er das Wasser herbekommt, wie es zu den Mitgliedern kommt und was die Genossenschaft im Rahmen ihren Überschusses den Mitglieder subventionieren kann.

 

ACHTUNG:

Trotzdem ist hier Vorsicht geboten. Es gibt in Deutschland zahlreiche Urteile dazu, wo das Geld für die Subventionierungen herkommen darf, aber nur sehr wenige dazu, was denn tatsächlich, im Detail, subventionierbar ist.

Die Finanzämter selbst sind hier auch meist defensiv, da sie vor dem gleichen Problem stehen wie wir: Es gibt nicht genügend Hinweise im Schrifttum, den Kommentaren und den Urteilen was denn tatsächlich möglich ist.

Risiko oder Sicherheit?

Tatsächlich werden diese Dinge jetzt vermehrt durch die Ämter geprüft, d.h. nicht alles was bisher „okay“ war wird es auch zukünftig weiterhin sein.

Wir raten Ihnen immer dazu die Dinge aus dem Betriebsausgabenabzugsverbot zu beachten. Dazu zählen eben auch „Dinge des täglichen Bedarfs“ wie Lebensmittel.

Handeln Sie also eher defensiv und stellen Sie sich die Frage, was mögliche Folgen sein könnten. Im schlimmsten Fall könnte vielleicht sogar von einer Art absichtlicher Steuerhinterziehung ausgegangen werden.

 

Unsere Empfehlung: Bleiben Sie auf der sicheres Seite und halten Sie sich an das, was per Gesetz und durch Urteile möglich ist. Dazu zählen insbesondere die Nutzung der Einrichtungen und Gegenstände der Genossenschaft sowie das Ziel, dass die Genossenschaft ihre Mitglieder bereichern soll.

Fazit

In vielen Dingen und möglichen Subventionen und Förderungen gibt es keine klaren Urteile zu den einzelnen Optionen, was wiederum dazu führt, dass vieles reine Ermessenssache ist.

Nur weil manche Dinge „theoretisch eventuell möglich“ sind, müssen sie nicht immer auch unbedingt umgesetzt werden, insbesondere wenn der entstandene Mehrwert eher gering ist. Dies ist ein Risiko von dem wir Ihnen dringend abraten möchten.

Wir empfehlen Ihnen daher sich eher defensiv und auf der sicheren Seite zu halten. Und vor allem: Klären Sie Ihre Vorhaben im Vorfeld ordentlich ab.

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