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Änderungen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Zum 1. August 2022 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, kurz DiRUG, in Kraft. Neben Neuerungen wie der Online-Gründung von Kapitalgesellschaften bringt diese einige Änderungen für Unternehmen bei der Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten mit sich.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Wer ist betroffen?

Zur Offenlegung verpflichtet sind Gesellschaften, deren Rechtsform eine beschränkte Haftung gegenüber Dritten vorsieht. Hierzu gehören Kapitalgesellschaften (u.a. GmbH, UG, AG, Genossenschaft) sowie Personengesellschaften ohne unbeschränkt haftenden Gesellschafter (u.a. GmbH & Co. KG, UG & Co. KG).

 

Personengesellschaften können ebenfalls verpflichtet sein, wenn diese in drei aufeinanderfolgenden Jahren zwei dieser drei Merkmale erfüllen:

Zudem verpflichtet sind:

Auch verpflichtet sind Gesellschaften ohne Geschäftstätigkeit oder Gesellschaften in Insolvenz oder Liquidation.

Was ändert sich ab dem 01.08.2022?

  • Unterlagen für nach dem 31.12.2021 beginnende Geschäftsjahre werden im Unternehmensregister statt im Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.

  • Jeder Übermittler muss zwingend eine einmalige elektronische Identifizierung durchführen.
    Diese kann über https://publikations-plattform.de/ erfolgen, wo ebenfalls die offenlegungspflichtigen Unterlagen eingereicht werden können.
    Folgende Möglichkeiten zur Identifizierung gibt es:

    Identifizierung per App
    Identifizierung per Video-Telefonie
    Identifizierung per aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Karte, elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel)

  • Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften sind ebenfalls zur Offenlegung auf gleichem Wege verpflichtet.

Fazit

Wir empfehlen Ihnen dringend, zeitnah ab dem 01.08.2022 das Identifizierungsverfahren auf der Publikationsplattform durchzuführen und warten Sie nicht bis zum Tag der Übermittlung.

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