Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Prüfung von alten Beschlüssen Ihrer Genossenschaft

Mit der Zeit können sich die Dinge ändern – das gilt auch für die Bestimmungen und Regelungen für Genossenschaften.
Daher ist es sehr wichtig, Ihre Beschlüsse und Verträge auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wie Sie das können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Aktualität und Verantwortlichkeit

Viele, der durch uns gegründeten Genossenschaften sind am Ende der Gründung bei uns durch den Prozess der „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft gegangen.

D.h. sie haben von uns entsprechende Beschlüsse und Verträge erhalten, die für den Betrieb der Genossenschaft und die korrekte Umsetzung der Förderungen benötigt wurden. 

 

Nun ist es jedoch so, dass sich viele dieser Kunden im Anschluss nicht mehr weiter informiert haben um diese Unterlagen aktuell zu halten.

Die Verantwortlichkeit für die Aktualität der Beschlüsse liegt beim Kunden.

 

Jedoch lohnt es sich durchaus, nicht immer mit den alten Beschlüssen als Vorlage zu arbeiten.
Wir haben in den letzten Jahren so viele dazu gelernt (nicht zuletzt durch die Forschungsarbeit unserer Steuerberater), die dabei helfen die Genossenschaft leichter und effizienter zu betreiben.
Vorteile können so viel leichter genutzt werden, viele Wege wurden optimiert, usw.

Aktualisierung und Pflege Ihrer Beschlüsse durch uns

Wir geben zwar Informationen raus, sofern aufgrund von neuen Bestimmungen allgemeine Änderungen und Anpassungen nötig sind, jedoch müssen Sie als Kunde diese selbst umsetzen.

Natürlich können Sie uns auch damit beauftragen, diese Anpassungen für Sie vorzunehmen, jedoch ist dies nicht in unseren Leistungen inkludiert und bedarf einer gesonderten Beauftragung.

Wie bei so vielen Dingen, gibt es auch in den geltenden Bestimmungen für Genossenschaft immer wieder Änderungen und Anpassungen.

Diese können auch die Form und den Inhalt der Beschlüsse und Verträge einer Genossenschaft betreffen.

Informieren Sie sich hier nicht und arbeiten mit veralteten Vorlagen, so kann es sein, dass diese Unterlagen sogar unwirksam werden oder zu weitreichenden Konsequenzen führen.

 

Beispielsweise gibt es so auch dieses Jahr noch Genossenschaften, die in ihren Beschlüssen zu Förderungen die Mindestbemessungsgrundlage nicht berücksichtig haben.

Dies führt wiederum zu Problemen mit dem Finanzamt.

Die "Klassiker" an versäumten Aktualisierungen

Auch wir lernen immer neues hinzu und geben dieses Wissen in unserer Wissensdatenbank sowie unserem Newsletter und unseren Beiträgen an Sie weiter.

Leider sehen wir dennoch immer wieder „veraltete“ Beschlüsse, die nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen und z.T. auch rechtliche Probleme verursachen können.

Dabei fehlen häufig folgende Aktualisierungen:

  • Mindestbemessungsgrundlage

    Viele dieser Beschlüsse zu Förderungen berücksichtigen noch nicht die Mindestbemessungsgrundlage.
    Ein steuerliches Thema, welches zu Problemen mit dem Finanzamt führen kann.

  • Vermietung im gemeinschaftlichen Wareneinkauf

    Um die Vergünstigungsmöglichkeit effizient zu nutzen, empfiehlt es sich, die Dinge aus dem gemeinschaftlichen Wareneinkauf an die Mitglieder zu vermieten anstatt diese Dinge (wie z.B. Reisen & Autos) in den Geschäftsbetrieb zu zwängen.

Einmal gegründet - immer auf dem Laufenden?

Ganz so einfach ist es nicht.
Mit der Gründung erhalten Sie von uns kein Dauer-Abo, um all Ihre Unterlagen auf dem Laufenden zu halten.

Was wir Ihnen aber sehr wohl zur Verfügung stellen, ist das Wissen um diese Änderungen – und das i.d.R. kostenlos.

Dieses finden Sie neben unserem Newsletter und unseren Beiträgen auch in der Wissensdatenback.

Zu diversen Anpassungen und Änderungen bieten wir, insbesondere wenn es um komplexe Themen geht, auch immer wieder kostengünstige Seminare und Webinare an.

Auch hier werden die Termine auf der Webseite und im Newsletter veröffentlicht.

Fazit

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Beschlüsse auf Aktualität zu prüfen oder prüfen zu lassen.

Dabei können z.T. auch alte Beschlüsse noch angepasst werden.

Gerne können wir Sie darin unterstützen: info@gutegenossenschaft.de

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