
Wer ist bei Ihrer Genossenschaft der Chef im Ring?
Wir haben in den vergangen Beiträgen dieser Reihe gelernt, dass Sie Mehrstimmrechte in der Genossenschaft vergeben können.
Aber wozu eigentlich? Was nützen Ihnen diese Mehrstimmrechte?
Was kann eine Genossenschaft zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Deutschland beitragen?
Welche Modelle gibt es und wie funktioniert das Ganze?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Es ist durchaus möglich mit einer schlauen und gut gestalteten Genossenschaft Wohnraum zu schaffen.
Dies wird sogar staatlich gefördert. Und zwar in einem solchem Umfang, dass z.T. durch die staatliche Förderung das Eigenkapital dargestellt werden kann. Dies erleichtert wiederum eine eventuelle Zufinanzierung durch die Banken.
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Generell spielt es keine Rolle, ob Sie viele oder wenige sind, die Wohnraum für sich und andere schaffen möchten.
Außerdem ist der Begriff „Wohnraum schaffen“ recht weit gefasst, d.h. es muss sich nicht zwangsläufig um einen Neubau handeln, sondern auch ein Umbau und Sanierungen sind möglich.
Jedoch sollten Sie mindestens zur dritt sein, da die Genossenschaft mindestens 3 Mitglieder benötigt.
Zudem sollten Sie für den Kauf über genügend Eigenkapital (ggf. auch durch Förderung) verfügen, oder genügend Liquidität haben um eine angemessene Miete zahlen zu können.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, können Sie gemeinschaftlich mit einer Genossenschaft ein entsprechendes Objekt kaufen (Restfinanzierung über eine Bank) und es dann umbauen / sanieren.
Wenn die Genossenschaft entsprechend gestaltet ist, kann die Miete für den Wohnraum auch subventioniert werden.
Dies gelingt mit einer Wohnungsbaugenossenschaft.
Viele kennen die Wohnungsbaugenossenschaft nur als große Genossenschaft mit z.T. über 1000 Mitgliedern.
Aber das ist gar nicht unbedingt nötig. Eine Wohnungsbaugenossenschaft kann auch in einem kleinen Rahmen stattfinden.
Dabei spielt bspw. der Verwandtschaftsgrad der Mitglieder untereinander keine Rolle. So können z.B. auch Mehr-Generationen-Wohnprojekte umgesetzt werden.
In diesem Rahmen sind über die Genossenschaft viele Wohn-Modelle und Gestaltungen möglich – und zwar mit staatlicher Unterstützung und Förderung.
So kann es Ihnen gelingen, Ihren eigenen Wohnraum selbst herzustellen.
Dieser gehört Ihnen natürlich nicht persönlich, sondern der Genossenschaft.
Doch als Mitglied der Genossenschaft, können Sie diesen Wohnraum vergünstigt mieten.
Es ist also durchaus möglich, auch in einem kleinen Rahmen Wohnraum zu schaffen.
Die Genossenschaft bietet hier einen wunderbaren Weg, dies in verschiedenen Formen und sogar mit staatlicher Unterstützung umzusetzen, wobei der entstandene Wohnraum vergünstigt an Sie als Mitglied vermietet werden kann.
Dies funktioniert gemäß dem genossenschaftlichen Grundsatz: Was einer allein nicht schaffen kann, das schaffen viele gemeinsam.
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Wir haben in den vergangen Beiträgen dieser Reihe gelernt, dass Sie Mehrstimmrechte in der Genossenschaft vergeben können.
Aber wozu eigentlich? Was nützen Ihnen diese Mehrstimmrechte?

Im Rahmen unserer Beitragsreihe zum Thema Satzungsgestaltung bei Genossenschaften schauen wir uns heute das Thema der Betriebsaufspaltung näher an. Was ist das eigentlich und kann man sie per Satzung verhindern?

Mit der Satzung lässt sich in der Genossenschaft vieles flexibel ausgestalten. Dabei können auch Mehrstimmrechte vergeben werden.
Aber warum kann das sinnvoll sein und welche Auflagen gibt es hierfür?
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