Der Genossenschaftsblog: Eine Kooperation der GuGe eG und der GenoHeld eG

Steuerfrei aus der Genossenschaft ausschütten?

Wie funktioniert das eigentlich mit der steuerfreien Ausschüttung aus der Genossenschaft? Was hat die verdeckte Einlage damit zu tun und was kann man alles verdeckt einlegen?

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Der bekannte Weg der Immobilien-"Einbringung"

Wir haben in der Vergangenheit bereits das 10%-Modell bei der Einbringung von Immobilien in einer Genossenschaft oder GmbH erläutert.
Dabei handelt es sich eigentlich um eine Gestaltung, die wir nutzen, um die Grunderwerbsteuer auf 10% zu reduzieren und um eine verdeckte Einlage tätigen zu können, die wir dann in eine Kapitalrücklage oder in ein steuerliches Einlagekonto buchen und dann später wieder ausschütten – steuerfrei.

Unseren letzten Beitrag zu dieser Form der „Einbringung“ finden sie hier:
Vererben und Vermögensschutz mit und durch eine Genossenschaft – Teil 5

 

Die Vorteile bestehen also aus:

  • Nur 10% Grunderwerbssteuer
  • Abschreibung vom Verkehrswert
  • Der gesamte Verkehrswert kann (teilweise aus Darlehen und teilweise aus Kapitalrücklage / steuerlichem Einlagekonto) steuerfrei ausgeschüttet werden.

 

Steuerfrei funktioniert hier aber nur, bei der richtigen Verwendungsreihenfolge. D.h. Sie müssen so planen, dass Sie nicht regelmäßig ausschütten und dass Sie bei der Ausschüttung nicht ohnehin einen hohen Gewinn zu versteuern haben.

Funktioniert das nur mit Immobilien?

Sie können aber auch jeden anderen Gegenstand verdeckt in die Genossenschaft einlegen.

Bei Unternehmen ist es genauso: Sie erhalten einen Genossenschaftsanteil und der Rest des Unternehmens wird verdeckt eingelegt. D.h. sie bekommen diese Summe auch steuerfrei wieder raus.

Selbiges gilt für andere Dinge, wie bspw. ein Auto.
Einfach verdeckt einlegen statt es zu verkaufen.

 

Sogar Darlehen können verdeckt eingelegt werden. Bspw. wenn Sie  der Genossenschaft ein Darlehen gegeben haben, den Teil mit den Zinsen jedoch nicht wollen.

Voraussetzungen

Damit das Ganze so auch funktioniert, benötigen Sie eine Regelung, mit der Sie die anderen Mitglieder nicht bereichern.

Diese Regelung haben wir für Sie erarbeitet.

Fazit

Mit den verdeckten Einlagen ist sehr vieles möglich, was es zu einem sehr spannenden und attraktiven Thema macht.

Wir haben uns hier ausführliche Gedanken zu gemacht und Lösungen erarbeitet um diese Vorgänge sicher und einfach durchführen zu können.

 

Wenn dieses Thema auch für Sie interessant ist, melden Sie sich gerne für ein Beratungsgespräch bei uns:

info@gutegenossenschaft.de

 

Ansonsten freuen wir uns auch, Sie bei unseren kostenlosen Webinaren zu vielen spannenden Themen begrüßen zu dürfen.
Eine Übersicht zu den Themen und Terminen sowie die Möglichkeit zur direkten Anmeldung finden Sie hier:

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