
Was kommt nach der Gründung der Genossenschaft?
Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
Diese Beitragsreihe verschafft Ihnen einen Überblick über die möglichen Strukturen und Unternehmensformen im Ausland sowie über deren Zusammenwirken mit einer deutschen Genossenschaft.
Für eine gut funktionierende Auslandsstruktur ist es unabdingbar sowohl im In- als auch im Ausland die richtigen Menschen zu haben, die Sie kompetent beraten und auf die Sie sich auch im Falle Ihrer Abwesenheit verlassen können.
In Teil 5 unserer Reihe geht es genau darum: Wen brauche ich und woher weiß ich, ob ich die richtige Person gefunden habe?
Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:
Als erstes benötigen Sie jemanden in Deutschland, der Ihre Struktur versteht und in der Lage ist diese steuerlich zu betreuen: Ein guter Steuerberater ist also essenziell.
Hier geht es unteranderem um Problemstellungen wie „Geld aus dem Ausland zurück nach Deutschland holen“ oder „wie muss einkommenssteuerlich ausgeschüttetes Geld gemeldet werden“.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle nochmals dringlich empfehlen, sich im Falle eines Wegzugs ordentlich durch einen Steuerberater vom Fach beraten zu lassen, da es hier viele Tücken und Stolpersteine gibt, die Sie alleine schnell übersehen können.
Fragen Sie den Steuerberate danach, wie zeitkritisch er solche Themen bearbeiten kann.
Möchten Sie beispielsweise im April wegziehen und bekommen erst einen Termin im Juli, so macht die Zusammenarbeit hier wenig Sinn.
Dies gilt übrigens nicht nur für das erste Gespräch, sondern Ihr Steuerberater sollte generell keine zu langen Bearbeitungszeiten haben, damit auch zeitkritische Probleme und Fragestellungen gelöst werden können.
Natürlich spielen bei der Auswahl häufig auch die Kosten eine Rolle. Unserer Erfahrung nach berechnen solche Steuerberater nur selten mehr als 200-250 EUR/h. Dabei sollte die Auseinandersetzung mit solchen Konzepten bei einem spezialisierten Steuerberater nicht allzu viel Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Sie ein Unternehmen im Ausland gründen, benötigen Sie immer eine Ansprechperson vor Ort. Idealerweise ist das jemand, den Sie bereits persönlichen kennen und dem Sie vertrauen.
Sollten Sie in Ihrem Netzwerk keine Person im jeweiligen Ausland haben, mit der Sie in diesem Maße zusammen arbeiten möchten, gibt es wieder mehrere Möglichkeiten jemanden zu finden:
Generell empfehlen wir Ihnen auch im Ausland einen guten Steuerberater, Notar und ggf. auch einen Rechtsanwalt zu haben.
Achten Sie darauf, dass Sie nicht deutlich über der ortsüblichen Preisen bezahlt.
Natürlich können Sie den Leuten etwas mehr bezahlen um die Wirtschaft vor Ort zu fördern, jedoch sollte sich dies immer in einem vernünftigen Rahmen bewegen.
Wir empfehlen Ihnen also sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Ausland kompetente Fachkräfte zu konsultieren. Dabei ist es eine große Hilfe jeweils eine Person vor Ort zu haben, die sich mit dem Land, den Bestimmungen und Gepflogenheiten auskennt und der Sie vertrauen.
Dabei hilft es oft bereits im privaten Netzwerk nach Empfehlungen zu fragen.
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Was bedeutet eigentlich die „Inbetriebnahme“ der Genossenschaft nach der erfolgten Gründung?
Was genau leisten wir hier für Sie und warum bringt Ihnen das?
In letzter Zeit erhalten wir viele Anfragen von Menschen, die Genossenschaften gegründet haben, welche jetzt jedoch leider nicht funktionieren.
Das liegt oft an einer fehlerhaften Beratung durch die Berater, die die Gründung begleitet haben, oder durch das „Außer-Acht-lassen“ der steuerlichen Aspekte.
Wie können Sie sich also selbst schützen? Welche großen Fehler gilt es zu vermeiden?
Nicht verpassen: 3 wichtige Termine und Fristen für Sie und Ihre Genossenschaft.
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