Der qualifizierte Anteilstausch mit der Genossenschaft

“Wie mache ich meine GmbH zur Tochter meiner Genossenschaft?” – Eine Frage, die uns im Gespräch mit unseren Kunden immer wieder gestellt wird.

Die Lösung ist eigentlich ganz einfach: Über den qualifizierten (steuerneutralen) Anteilstausch.

Was genau das ist, wie er funktioniert und was Sie dabei beachten sollten erfahren Sie in diesem Beitrag.

Keinen Zettel und Stift parat?

Kein Grund zur Sorge. Nachfolgend finden Sie nochmal alle Kernaussagen übersichtlich und kompakt aufbereitet:

Die Ausgangslage

In den Gesprächen mit unseren Kunden und auch auf unseren Seminaren ist die Gestaltung mit der Genossenschaft immer wieder ein essenzielles Thema.

Dabei spielt auch die Genossenschaft in Konzernstrukturen eine große Rolle, bei denen sie Tochterunternehmen hat, wie beispielsweise eine vermögensverwaltende GmbH.

Nun haben Sie vielleicht schon eine existierende GmbH, die Sie als Tochter unter die Genossenschaft bringen möchten.

 

Die große Frage ist hier also: Wie können Sie nun das entsprechende Unternehmen mit der Genossenschaft verknüpfen und zur Tochter machen?

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Verkauf der Anteile

    Die Anteile der GmbH können an die Genossenschaft verkauft werden.
    Dies hat jedoch die Festellung des gemeinen Werts der GmbH zur Folge. Somit kauft die Genossenschaft nicht für 25.000 € (Stammkapital), sondern ggf. viel mehr, z.B. wenn Immobilien im Millionenwert in der GmbH liegen.
    Die Genossenschaft hält dann also Anteile in sehr hohem Wert, was meist nicht gewünscht ist.
    Zudem können hier beträchtliche Steuerzahlungen anfallen.

  • Tausch der Anteile

    Wie der Name "Anteilstausch" schon sagt, werden hier im wahrsten Sinne des Wortes einfach Anteile getauscht.
    D.h. Sie erhalten weitere Genossenschaftsanteile und im Gegenzug erhält die Genossenschaft die Anteile an Ihrer Gesellschaft.

Probleme in der Praxis

So einfach der Vorgang zunächst auch erscheint – in der Praxis erleben wir immer wieder das Aufkommen von Fehlern, die natürlich zu Problemen führen.

Beispielsweise haben wir schon Fälle erlebt, in denen durch den Notar aus dem Tausch einfach ein Verkauf gemacht wurde, was natürlich weitreichende und vor allem auch steuerliche Konsequenzen mit einer hoher “Schadensumme” hat.

Auch Fälle in denen anstelle eines Tauschs eine Verschmelzung vorgenommen wurde sind uns bekannt.

 

Dies ist keineswegs eine Böswilligkeit, sondern liegt ganz einfach an der Tatsache, dass viele Notare und auch Steuerberater keine Experten im Bereich der (kleinen) Genossenschaften sind und somit oftmals das nötige Wissen fehlt um den Prozess vollends nachvollziehen zu können.

Wie lassen sich solche Fehler also vermeiden?

Vorbeugende Maßnahmen zur Fehlervermeidung

Das wichtigste ist, dass der jeweilige Notar das Vorhaben vollständig versteht. Dabei können auch Vorlagen helfen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können.

Auch wenn eigene Vorlagen bei diversen Notaren nicht gern gesehen sind, ist es hier wichtig das entsprechende Verständnis aufzubauen.

Wir beschäftigen uns nun schon sehr lange mit Genossenschaften und unsere Empfehlungen und Vorlagen basieren auf mehrfach durch unsere kooperierenden Steuerberater und Rechtsexperten im Bereich “Genossenschaft” geprüften Konstrukten und Vorgehensweisen.

Entsprechend ist die Argumentation hier wasserdicht und am Ende geht es darum, dass Sie als Kunde nicht Steuern zahlen, wenn Sie es eigentlich gar nicht müssten.

Ablauf des qualifizierten Anteilstausch

Sie als Mitglied der Genossenschaft zeichnen weitere Anteile i.H.v. 25.000 €, bezahlen diese jedoch nicht aus Ihren liquiden Mitteln, sondern mit den Anteilen Ihrer GmbH.

Folgende Schritte und Dokumente sind dafür nötig:

  • Zeichnung weiterer Anteile

    Zunächst stellen Sie den Antrag auf die Zeichnung weiterer Mitgliedsanteile in Höhe von 25.000 €.

  • Genehmigung durch den Vorstand / die Generalversammlung

    Vorstand und Generalversammlung entscheiden dann darüber, ob die gewünschte Zahlungsmethode zugelassen wird.
    Damit haben Sie das erste, benötigte Dokument erreicht: Die Zeichnung weiterer Anteile

  • Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister

    Nun müssen die GmbH-Anteile auch tatsächlich an die Genossenschaft übertragen werden, sodass auch im Handelsregister steht: "Die xxx eG ist der Gesellschafter".
    Hier bedarf es einer notariellen Urkunde und der Meldung beim Handelsregister.

  • Schriftlicher Vertrag

    Jetzt wird nur noch ein ordentlicher, notarieller Vertrag zwischen Ihnen und der Genossenschaft benötigt, der genau diesen Vorgang festhält.

  • Steuerneutralität des Anteilstauschs

    Als letzter Schritt sollte Ihr Steuerberater "beantragen", dass dieser Anteilstausch mit "Buchwertfortführung" erfolgt, d.h. ohne der Aufdeckung von stillen Reserven und somit steuerfrei.

Fazit

Der (steuerneutrale) qualifizierte Anteilstausch ist bei Weitem nicht so kompliziert, wie es zunächst erscheint. Jedoch treten in der Praxis immer wieder Stolpersteine und Fehler auf, die es von vornherein zu vermeiden gilt.

Daher sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte achten:

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